Brandsicherheitswache
Die Brandsicherheitswache ist ein Bereitschaftsdienst der Feuerwehr bei Veranstaltungen und anderen Anlässen, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht. Sie dient dazu, einen möglichen Brand frühzeitig zu erkennen, Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Gefahr in ihrer Entstehung zu bekämpfen.
§ Gesetzliche Vorschriften
Die Brandsicherheitswache wird in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert (siehe § 41 MVStättV):
Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr; oder
Bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 qm.
„Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen „
Im letzten Satz wird deutlich, dass der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgeht, dass die örtliche Feuerwehr die Brandsicherheitswache stellt. Doch auch der Einsatz von privaten Dienstleistern ist möglich. Darüber, wie groß die „ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte“ jeweils aussieht, entscheidet nach wie vor die örtliche Brandschutzbehörde. Für die tatsächliche Durchführung der Brandsicherheitswache können Veranstalter jedoch Unternehmen beauftragen.
Aufgaben der Brandsicherheitswachen (Brandwachen)
Zu Aufgaben der Brandwachen in Frankfurt gehören unter anderem:
✓ Regelmäßige Kontrollgänge durch das ganze Gebäude – dabei wird drauf geachtet, dass:
die Verkehrswege und Aufstellflächen für Lösch- und Rettungsfahrzeuge freigehalten und passierbar sind
die Rettungswege, insbesondere die Notausgänge, in der gesamten Breite frei nutzbar, nicht verschlossen und beleuchtet sind
die Sicherheitsbeleuchtungen in Dauerschaltung in Betrieb sind
die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, sofern sie nicht rauchmeldergesteuert sind, geschlossen sind
die Kleinlöschgeräte (Wandhydranten) gut sicher, ausreichend gekennzeichnet, leicht zugänglich und betriebsbereit sind
die Sicherheitseinrichtungen (Schutzvorhang, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Alarmierungseinrichtungen) betriebsbereit sind.
✓ Schriftliche Protokollierung der festgestellten Mängel und unverzügliche Meldung an den Betreiber
✓ Frühzeitige Erkennung einer Brandgefahr beziehungsweise eines Brandes
✓ Frühzeitige Erkennung sonstiger Gefahren
✓ Unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Menschen und Tiere durch Hinweis an den Betreiber
✓ Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung der Gefahr
✓ Unverzügliche, qualifizierte Alarmierung weiterer Einsatzkräfte und deren Einweisung an der EinsatzstelleAufgaben der Brandsicherheitswachen (Brandwachen)
Zu Aufgaben der Brandwachen in Frankfurt gehören unter anderem:
✓ Regelmäßige Kontrollgänge durch das ganze Gebäude – dabei wird drauf geachtet, dass:
die Verkehrswege und Aufstellflächen für Lösch- und Rettungsfahrzeuge freigehalten und passierbar sind
die Rettungswege, insbesondere die Notausgänge, in der gesamten Breite frei nutzbar, nicht verschlossen und beleuchtet sind
die Sicherheitsbeleuchtungen in Dauerschaltung in Betrieb sind
die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, sofern sie nicht rauchmeldergesteuert sind, geschlossen sind
die Kleinlöschgeräte (Wandhydranten) gut sicher, ausreichend gekennzeichnet, leicht zugänglich und betriebsbereit sind
die Sicherheitseinrichtungen (Schutzvorhang, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Alarmierungseinrichtungen) betriebsbereit sind.
✓ Schriftliche Protokollierung der festgestellten Mängel und unverzügliche Meldung an den Betreiber
✓ Frühzeitige Erkennung einer Brandgefahr beziehungsweise eines Brandes
✓ Frühzeitige Erkennung sonstiger Gefahren
✓ Unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Menschen und Tiere durch Hinweis an den Betreiber
✓ Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung der Gefahr
✓ Unverzügliche, qualifizierte Alarmierung weiterer Einsatzkräfte und deren Einweisung an der Einsatzstelle